Pickup Umschreiben und Steuern sparen

In diesem Blogeintrag möchte ich mit falschen Informationen aufräumen und erklären wie man Steuern sparen kann, indem man seinen PickUp umschreibt und was man beachten muss. Falls Ihr lese faul seid, könnt ihr euch dazu auch mein YouTube Video anschauen.

Fangen wir doch mal bei den 3 üblichen Gerüchten an, die so im Raum schweben.

Die Ladefläche muss länger sein, als der Fahrzeuginnenraum

Die Aussage ist schlichtweg falsch. Diese Regelung gab es mal, ist aber nicht mehr aktuell und gültig. Die neue Regelung sieht lediglich vor, dass die Ladefläche von der Fahrgastzelle getrennt sein muss.

Die Besteuerung muss ich beim Zollamt ändern lassen

Auch hier liegt ein Irrtum vor. Grundsätzlich muss man das nicht beim Zollamt machen. Es besteht die Möglichkeit Wiederspruch gegen den Bescheid einzulegen, aber dieses ist nicht zu empfehlen, da es in den seltensten Fällen zum Erfolg führt.

Wenn ich den PickUp auf BE umschreibe, darf ich sonntags nicht mehr fahren

Auch das stimmt so nicht direkt. Um Steuern zu sparen wird lediglich die Aufbauart umgeschrieben also aus N1G BA wird N1G BE. Die ersten 3 Ziffern weisen euren PickUp als LKW aus. Die letzten 2 stehen für die Aufbauart. BA = Geländefahrzeug, BE = PickUp. Das Fahrverbot zählt grundsätzlich nur für Gewerbliche Nutzung und ist unabhängig der Einstufung von BA und BE zu betrachten

Wie ihr seht ist dieses ein sehr komplexes Thema und im Internet kursieren viele Gerüchte, Hören-Sagen und Vermutungen. Ich versuche euch nun auf Grundlage der aktuellen Gesetztes Lage zu erklären wie ihr Steuern mit eurem PickUp sparen könnt.

  • Ruft bei euch in der Nähe eine Prüfungsstelle an und fragt ob die ein Gutachten für eine Umschlüsselung auf N1G BE machen. Falls ihr hier bei den ersten Anrufen die Antwort bekommt, dass sie es nicht machen oder dass es das nicht gibt, telefoniert einfach weiter. Ein Umkreis von 50 km zu eurem Wohnort sollte euch genug Möglichkeiten geben.
  • Nachdem ihr einen kompetenten Ansprechpartner gefunden habt, geht es auch schon los zum Termin und es sollte keine Probleme geben. Außer ihr erwischt einen Prüfer der sich dann doch nicht so gut auskennt und das Gutachten aufgrund eines Hardtops oder Rollo nicht machen will. Grundsätzlich zählen Hardtops und Rollo als Ladung und sind bei der Erstellung des Gutachtens nicht zu beachten. Falls es keine Einigung gibt, sucht einen neuen Prüfer in einer anderen Einrichtung auf.
  • Ihr habt nun euer Gutachten, super. Dann geht es nun los zum Eintragen in den Papieren beim Straßenverkehrsamt. Dieses ist sehr unkompliziert und schnell zu erledigen. Ihr benötigt dafür das Gutachten sowie den Fahrzeugschein und auch den Fahrzeugbrief. Letzteres ist wichtig, da auch in dem Brief die Eintragung erfolgt. Falls euer Brief bei der Bank liegt, ruft dort einfach an und sagt den netten Leuten, dass ihr eine Eintragung machen müsst. In den meisten Fällen kennen die das Thema und schicken den Brief direkt an das Straßenverkehrsamt. Nach der Eintragung schickt das Straßenverkehrsamt den Brief wieder zurück zur Bank.
  • Warten. Ja, genau ungefähr 2 – 4 Wochen. In der Zeit läuft die Übertragung der neuen Fahrzeugdaten in das System des Zolles, wird dort verarbeitet und ein automatisch erstellter und geänderter Steuerbescheid wird erstellt und euch per Post zugestellt.

Ich verabschiede mich an dieser Stelle und hoffe der Text hat euch nicht zu doll gelangweilt und Ihr könnt schnell Steuern und Geld sparen. Wenn Ihr mal Themen habt, die euch interessieren, schreibt mir doch eine Mail und ich werde das Thema einmal durchleuchten.

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